Was ich für Sie tun kann
- Behandlung aller akuten Krankheitsfälle im Rahmen der ambulanten Versorgung
- Begleitung chronischer Krankheiten und Begleitung von Kindern mit Behinderungen
- Durchführen aller gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen:
U1-U9 - auch der neuen zusätzlichen Untersuchungen wie die U7a mit 3 Jahren, der U 10 zwischen 7.-8. Lebensjahr, die U11 zwischen 9.-10. Lebensjahr und der J2 im 16.-17. Lebensjahr.
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, außerhalb der gesetzlich empfohlenen, in jedem Alter:
(Privatversicherte Kinder haben gemäß den Bestimmungen der amtlichen Privatgebührenordnung (GOÄ 96) nach dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung)
- Hörtest – wird kollegial von HNO-Ärzten mit Spezialisierung auf Kinder Hörteste durchgeführt
- Anthroposophische Anamnese und konstitutionelle Behandlung
- Entwicklungsberatung in den verschiedenen Altersstufen
- Schulreife – Teste und Einschulungsberatung, wann kann und wann soll mein Kind in die Schule?
- Eltern/Mütterberatung, z.B. Beratung zu Ernährungsfragen und Impffragen
- Impfungen nach eingehender Aufklärung und Beratung
- Allergologische Beratung und laborchemische Allergietestung
- Beratung zur anthroposophischen Hausapotheke
- Vollständiges Labor (Blutentnahmen, Abstriche, etc. über die Zusammenarbeit mit dem Labor Keeser-Arndt)
www.labor-lademannbogen.de
- Ärztliche Bescheinigungen
- Atteste
- Sonographie (Ultraschall):
sämtliche Ultraschalluntersuchen können durchgeführt werden, wie z.B. die zur U3 notwendige Hüftsonographie und ich biete eine Untersuchung der Harnwege im Sinne eines Screening auf Fehlbildungen zur U3 an.
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