OFFENER BRIEF AN ALLE ABGEORDNETEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES UND DER LÄNDERPARLAMENTE

 

An alle Abgeordneten

der Länderparlamente

der Bundesrepublik Deutschland

 

OFFENER BRIEF AN ALLE ABGEORDNETEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES

UND DER LÄNDERPARLAMENTE

 

Impfpflicht in Deutschland:

unbegründet, verfassungsrechtlich bedenklich, kontraproduktiv

Zehntausende haben seit dem 2. April 2019 eine Petition gegen eine Impfpflicht

unterzeichnet

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Bundesgesundheitsminister Spahn und Bundesfamilienministerin Giffey haben eine

Gesetzesinitiative zur Einführung einer Impfpflicht gegen Masern angekündigt. Mehrere

Bundesländer wollen Maßnahmen treffen, die den Besuch von Kindertagesstätten von

einer Impfung gegen Masern und ggf. andere Erkrankungen abhängig machen.

 

Wir warnen vor der Einführung einer direkten oder indirekten Impfpflicht in Deutschland

und möchten Ihnen eine realistische Grundlage für Ihre Entscheidung als Abgeordnete

vermitteln.

 

Weiterhin wollen wir Sie auf die problematische Rechtslage hinweisen und befürchten bei

Einführung einer Impfpflicht einen nicht absehbaren Schaden für das so notwendige Vertrauen

der Bevölkerung in Schutzimpfungen allgemein.

 

Zunächst die offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts:

 

 • In den ersten Monaten 2019 lagen die Erkrankungsfälle an Masern deutlich unter denen

von beispielsweise 2017 oder 2015 und weit unter dem Durchschnitt der Jahre seit 2001.

In keinem Bundesland kam es in den vergangenen Jahren zu dem vielbeschworenen

„ständigen Anstieg der Masernzahlen“.

 

• In allen Bundesländern sind die Durchimpfungsraten für die erste Masernimpfung

seit Jahren kontinuierlich angestiegen und liegen inzwischen bei durchschnittlich 97

Prozent. Für immer mehr Eltern ist es eine freiwillige Selbstverständlichkeit, ihre Kinder

gegen Masern impfen zu lassen.

 

• Schwankungen bei der Durchimpfungsrate für die (ohnehin übersch.tzte) zweite

Masernimpfung sind keinesfalls Ausdruck von Impfverweigerung oder Impfmüdigkeit.

Die meisten Eltern sind, wenn sie sorgfältig aufgeklärt werden, zu dieser zweiten

Impfung bereit (in Sachsen ist sie – wie in den meisten anderen europäischen Ländern –

ohnehin erst im Alter von 4 – 6 Jahren empfohlen). Eine angemessene Vergütung der

Impfberatung würde hier viel helfen.

 

• In allen Bundesländern sind die Masern seit Jahren vor allem eine Erkrankung älterer

Jugendlicher und Erwachsener. Eine Impfpflicht für diese Altersgruppe ist unrealistisch

und wird auch von keiner relevanten gesellschaftlichen Gruppierung gefordert. Hier

hilft nur Aufklärung. Die aktuell diskutierte Maßnahme, den Besuch einer Kindertagesstätte

mit einer Impfpflicht zu verbinden, betrifft die Altersgruppe der unter 6-Jährigen.

Diese spielt in allen Bundesländern jedoch bei den Masern-Erkrankungen eine völlig

untergeordnete Rolle.

 

Verschiedene Landtage (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen) versuchen nunmehr, mit der

Verknüpfung von Kinderbetreuung und Impfstatus eine Impfpflicht durch die Hintertür

einzuführen. Das uneingeschränkte Recht von Kindern auf einen Betreuungsplatz gemäß

SGB VIII § 24 ist eine wesentliche sozialstaatliche Errungenschaft der letzten Jahrzehnte – es

steht für die Chancengleichheit und Teilhabe von Kindern aller Bildungsschichten an

frühkindlicher Förderung, ist eine wesentliche Säule elterlich gleichberechtigter Partnerschaften

und in vielen Familien für die Berufstätigkeit beider Eltern unverzichtbar. Dieses

hohe Gut darf nicht leichtfertig und ohne Not angetastet und eingeschränkt werden.

 

Und eine rechtfertigende Not – das zeigen die offiziellen Zahlen zu Masern eindeutig – bestand

und besteht in Deutschland nicht: In Brandenburg zum Beispiel ist im Jahr 2019 noch

kein einziger Masernfall gemeldet worden. Die Impfquoten sowohl für die erste, als auch für

die zweite Masernimpfung liegen in der von der Weltgesundheitsorganisation geforderten

Höhe. Von den Initiatoren der Impfpflicht in Brandenburg wurde mit Impfraten der zweiten

Masernimpfung in einem Alter argumentiert, in dem diese von der WHO, in anderen europäischen

Ländern und z. B. auch in Sachsen offiziell noch gar nicht empfohlen ist.

 

Ob eine Impfpflicht die Durchimpfungsraten überhaupt erhöht, ist mehr als fraglich: In den

meisten europäischen Ländern mit einer Masernimpfpflicht liegen die Impfquoten für die

entscheidende erste Masernimpfung unter denen in Deutschland.

 

Weitere rechtliche Aspekte

Auch wenn Impfungen sinnvoll und vielfach notwendig sind, so stellen sie doch immer

einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Menschen dar. Dieses hohe

Rechtsgut ist neben dem des elterlichen Pflegeauftrags durch das Grundgesetz der Bundesrepublik

Deutschland ausdrücklich geschützt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages

betont in zwei aktuellen juristischen Gutachten die hohen verfassungsrechtlichen

Hürden für die Einführung einer Impfpflicht sowohl bei Erwachsenen wie auch bei Kindern.

Anders als bei der Pflichtimpfung gegen Pocken, die Mitte der 1970er Jahre ausgesetzt

wurde, stellen die Juristen die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gegen Masern in

Frage. Die vom Wissenschaftlichen Dienst aufgestellten Kriterien für die ausnahmsweise

Zulässigkeit einer Impfpflicht bei Kindern („hohe Gefahr eines fatalen Verlaufs für das Leben

oder die Gesundheit der Kinder sowie eine nicht untergeordnete Ansteckungswahrscheinlichkeit“)

treffen auf die Situation der Masern in Deutschland eindeutig nicht zu.

 

Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ teilt diese Einschätzung: Es gibt

in Deutschland und Mitteleuropa seit vielen Jahren keine Infektionskrankheit, die so

bedrohlich wäre, dass sie einen derartigen Eingriff in fundamentale Grundrechte rechtfertigen

würde.

 

Die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für zeitlich begrenzte Schutzmaßnahmen

(z. B. temporäre Betretungsverbote für Kindergärten und Schulen, bei Masern auch

gegenüber Ungeimpften bzw. Kindern ohne Immunstatus möglich, vgl. § 28 Abs. 2 IfSG)

reichen aus, um wirksam gegen Krankheitshäufungen vorzugehen.

 

Eine Impfpflicht ist kontraproduktiv

Eine Impfpflicht droht die Akzeptanz von Schutzimpfungen in der Bevölkerung sogar eher

noch verschlechtern. Zwischen 20 und 30 Prozent der Bevölkerung gelten zwar als impfskeptisch,

sie sind aber grundsätzlich offen für Argumente. Viele Menschen aus diesen Bevölkerungsgruppen

würden eine Impfpflicht als unberechtigen staatlichen Eingriff empfinden

und womöglich Impfungen, die nicht verpflichtend sind, eher ablehnen.

 

Diese Einschätzung wird durch aktuelle wissenschaftliche Studien untermauert (u. a. Betsch

2015) und von namhaften Fachleuten geteilt, u. a. dem derzeitigen Vorsitzenden der STIKO,

Prof. Dr. med. Thomas Mertens, seinem Vorgänger, Dr. med. Jan Leidel, dem Präsidenten des

RobertKoch-Instituts, Prof. Dr. med. Lothar Wieler, sowie dem Chef der Abteilung für Impfprävention

am RKI, Privat-Dozent Dr. med. Ole Wichmann. Auch die Deutsche Gesellschaft

für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) teilt diese Bedenken und hat sich

gegen eine Impfpflicht positioniert.

 

Angesichts dieser Tatsachen spricht sich der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung

e. V.“ nachdrücklich gegen jede Form direkter oder indirekter Pflichtimpfungen

gegen Masern oder andere Erkrankungen aus. Gefragt sind vielmehr Maßnahmen, die das

Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen und in die für das Impfwesen zuständigen Behörden,

das in der Vergangenheit durch umstrittene Impfempfehlungen kompromittiert

wurde, wiederherstellen und stärken.

 

Petition gegen eine Impfpflicht

Am 2. April 2019 haben wir eine Petition an den Deutschen Bundestag unter dem Titel

„Deutschland braucht keine Impfpflicht“ auf den Weg gebracht. Zehntausende Menschen

haben sich seither daran beteiligt, so dass wir damit rechnen, das notwendige Quorum von

50.000 Unterschriften zeitnah zu erreichen.

 

Ein großer Teil dieser Menschen wäre von einer Impfpflicht betroffen. Gemeinsam mit

ihnen werden wir uns mit allen uns zur Gebote stehenden legalen Mitteln einsetzen:

gegen eine Impfpflicht, für eine gute und ergebnisoffene Impfaufklärung, und das –

hoffentlich – mit Ihrer Unterstützung!

 

Wir bitten Sie daher, Ihr Mandat und Ihre Funktionen zu nutzen und sich gegen jede Form

einer Impfpflicht in Deutschland auszusprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Verein „Ärzte für eine individuelle Impfentscheidung“:

 

Dr. Jost Deerberg

Kinder- und Jugendarzt, Hamburg

 

Michael Friedl

Kinder- und Jugendarzt, Heidelberg

 

Dr. Martin Hirte

Kinder- und Jugendarzt, München

 

Dr. Steffen Rabe

Kinder- und Jugendarzt, München

 

Dr. Stefan Schmidt-Troschke

Kinder- und Jugendarzt, Berlin

 

Georg Soldner

Kinder- und Jugendarzt, München

 

Weitere Informationen sowie einen ständig aktualisierten Faktencheck

und viele weitere aktuelle Nachrichten finden Sie auf unserer Homepage unter

www.individuelle-impfentscheidung.de/Brief_Bundestag

 

Der Verein

Der Verein „Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e. V.“ ist eine gemeinnützige Organisation

von ca. 600 Ärztinnen und Ärzten, die Schutzimpfungen grundsätzlich als einen

Bestandteil ärztlicher Vorsorge ansehen. Sie fordern den Erhalt einer freien, individuellen

Impfentscheidung nach differenzierter, umfassender und ergebnisoffener Beratung. Die

Mitglieder sehen sich der Ottawa Charta (WHO 1986) verpflichtet: „Gesundheitsförderung

zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre

Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen”.

Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.