Erste Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe übergeben

Sandra Blum, Vorstandsmitglied des Vereins "Initiative freie Impfentscheidung e.V." und Michael Friedl aus dem Vorstand unseres Vereines hinterlegten die notwendigen Unterlagen, darunter auch solche, die eine Einstweilige Anordnung gegen Spahns Gesetzeswerk beinhalten, direkt beim BVerfG.

 

Die ersten Beschwerdeführer sind zwei Familien aus Hessen und Sachsen, die ihr Kind demnächst in eine Kita- oder Kindergarten-Betreuung geben wollen, sowie zwei Familien aus Schleswig-Holstein und Sachsen, die ihr Kind ab 1. April 2020 bzw. 1. Mai 2020 bei einer Tagesmutter zur Kindertagespflege angemeldet haben und deren Kinder nicht aufgenommen werden dürfen, weil die Eltern den Impfzwang ablehnen.

 

In zwei dringlichen Fällen, in denen die Eltern nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf zurückkehren müssen und die Kinderbetreuung deshalb von existenzieller Bedeutung ist, werden die Verfassungsbeschwerden mit einem Antrag auf eine Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Aussetzung des „Masernschutzgesetzes“ verbunden.

 

Parallel veröffentlichten beide Vereine gemeinsam eine Pressmitteilung, die Sie hier herunterladen können.


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