- Behandlung aller akuten Krankheitsfälle im Rahmen der ambulanten Versorgung
- Begleitung chronischer Krankheiten und Begleitung von Kindern mit Behinderungen
- Durchführung aller gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen:
U1 - U9 auch der neuen zusätzlichen Untersuchungen wie
der U7a mit 3 Jahren,
der U10 zwischen dem 7. - 8. Lebensjahr,
der U11 zwischen dem 9. - 10. Lebensjahr,
der J1 im 12. - 15. Lebensjahr und
der J2 im 16. - 17. Lebensjahr
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen- außerhalb der gesetzlich empfohlenen- in jedem Alter: (Privatversicherte Kinder haben gemäß den Bestimmungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
nach dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung)
- Hörtest "AuriCheck" der Fa. Auritec mit Tierstimmenhörtest für Kinder - frühestens ab 3 Jahren
- Anthroposophische Anamnese und konstitutionelle Behandlung
- Konstitutionelle Unterstützung und Begleitung in Krisensituationen
- Entwicklungsberatung in den verschiedenen Altersstufen
- Schulreife - Teste und Einschulungsberatung: wann kann und wann soll mein Kind in die Schule?
- Eltern/Mütter & Väterberatung, z.B. Beratung zu Ernährungsfragen und Impffragen
- Impfungen nach eingehender Aufklärung und Beratung
- Allergologische Beratung und laborchemische Allergietestung
- Beratung zur anthroposophischen Hausapotheke
- Vollständiges Labor (Blutentnahmen, Abstriche, etc. über die Zusammenarbeit mit dem Labor Keeser-Arndt)
www.labor-lademannbogen.de
- Ärztliche Bescheinigungen und ärztliche Gutachten
- Sonographie (Ultraschall): sämtliche Ultraschalluntersuchen, wie z.B. die zur U3 notwendige Hüftsonographie und Untersuchung der Harnwege im Sinne eines Screenings auf Fehlbildungen
zur U3